ein stark vergrößertes Bild einer Bleistiftspitze, die auf einem Testblatt liegt

Wofür ist das Prüfungsamt zuständig?

Willkommen auf den Seiten Prüfungsamts. Wir geben Ihnen einen Überblick, in welchen Bereichen das Prüfungsamt zuständig ist:

Zulassungsverfahren

  • Zulassung der Bewerber zum Studium
    • Prüfung der Ausbildungsverträge
    • Ausstellung der Immatrikulationsbescheinigung
    • Zulassungsbescheide für Studierende, die den Studiengang und/oder das Ausbildungsverhältnis wechseln
  • Zulassung für Bewerber mit der Fachhochschulreife
    • Bearbeitung und Organisation des Studierfähigkeitstests
  • Zulassung für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)
    • Prüfung von Zeugnissen, Ausstellung der Studienberechtigung

Exmatrikulation

  • Exmatrikulation auf Antrag
  • Exmatrikulation von Amts wegen

Prüfungsangelegenheiten / Klausuren

  • Fragen zur Prüfungsordnung
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Klageverfahren
  • Rücktritt von Prüfungen (z.B. Krankheitsfall)
  • Täuschungsversuche
  • Ausgleichsmaßnahmen (Schreibverlängerung bei Klausuren)

Nachgraduierung

  • Durch die Umwandlung der Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg können ehemalige Absolventen ihr BA-Diplom in ein Hochschuldiplom umwandeln lassen. Nutzen Sie hierfür bitte den entsprechenden Antrag auf Nachgraduierung.

Sonstiges

  • Beurlaubung
  • BaföG-Teilerlass