Wofür ist das Prüfungsamt zuständig?
Willkommen auf den Seiten Prüfungsamts. Wir geben Ihnen einen Überblick, in welchen Bereichen das Prüfungsamt zuständig ist:
Zulassungsverfahren
- Zulassung der Bewerber zum Studium
- Prüfung der Ausbildungsverträge
- Ausstellung der Immatrikulationsbescheinigung
- Zulassungsbescheide für Studierende, die den Studiengang und/oder das Ausbildungsverhältnis wechseln
- Zulassung für Bewerber mit der Fachhochschulreife
- Bearbeitung und Organisation des Studierfähigkeitstests
- Zulassung für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife)
- Prüfung von Zeugnissen, Ausstellung der Studienberechtigung
Exmatrikulation
- Exmatrikulation auf Antrag
- Exmatrikulation von Amts wegen
Prüfungsangelegenheiten / Klausuren
- Fragen zur Prüfungsordnung
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Klageverfahren
- Rücktritt von Prüfungen (z.B. Krankheitsfall)
- Täuschungsversuche
- Ausgleichsmaßnahmen (Schreibverlängerung bei Klausuren)
Nachgraduierung
- Durch die Umwandlung der Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg können ehemalige Absolventen ihr BA-Diplom in ein Hochschuldiplom umwandeln lassen. Nutzen Sie hierfür bitte den entsprechenden Antrag auf Nachgraduierung.
Sonstiges
- Beurlaubung
- BaföG-Teilerlass




